§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB", gelten für sämtliche Verträge zwischen der Wärmepunkt Heizungstechnik GmbH, Bismarckstraße 100, 41061 Mönchengladbach, nachfolgend „Auftragnehmer", „Wärmepunkt", „wir" oder „uns", und dem jeweiligen Vertragspartner, nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber", über die Beratung, Vermittlung, Lieferung, Montage, Installation, Modernisierung, Inbetriebnahme, Wartung und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Heizungsanlagen und dazugehörigen Komponenten.
- Vom Leistungsbereich umfasst sind insbesondere Wärmepumpen, Hybridheizungen, Gas- und Brennwertheizungen, Heizkörper, Fußbodenheizungen, Speicher, hydraulische Komponenten, Regelungstechnik, Smart-Home- oder Steuerungskomponenten, Rohrleitungs- und Anschlussarbeiten sowie sonstige Anlagenbestandteile aus dem Bereich Heizungs-, Sanitär- und Gebäudetechnik, soweit diese im jeweiligen Angebot oder Auftrag ausdrücklich vereinbart sind.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als Wärmepunkt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Wärmepunkt in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
§ 2 Vertragspartner
- Vertragspartner des Kunden ist die Wärmepunkt Heizungstechnik GmbH, Bismarckstraße 100, 41061 Mönchengladbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21939.
- Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Geschäftsführer. Nach dem aktuellen Handelsregisterauszug ist Geschäftsführer der Gesellschaft Yannik Schumacher.
- Vollständige Kontakt-, Register- und Pflichtangaben ergeben sich ergänzend aus dem Impressum der jeweils genutzten Internetseite oder aus den Vertragsunterlagen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von Wärmepunkt in Prospekten, Anzeigen, Online-Medien, auf Webseiten, per E-Mail, telefonisch oder im Rahmen von Beratungsgesprächen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen keine verbindlichen Angebote im Sinne des § 145 BGB dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
- Ein verbindliches Angebot des Kunden liegt insbesondere vor, wenn der Kunde ein schriftliches oder elektronisches Vertragsangebot von Wärmepunkt unterzeichnet, elektronisch bestätigt oder einen schriftlichen Auftrag erteilt.
- Wärmepunkt ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Beginn der Leistungsausführung oder durch Lieferung von Material anzunehmen.
- Vor Vertragsschluss oder vor endgültiger Ausführung kann Wärmepunkt eine technische Prüfung vorbehalten. Grundlage dieser Prüfung sind insbesondere die Angaben des Kunden zum Gebäude, zur bestehenden Heizungsanlage, zum Energieverbrauch, zur Wärmeverteilung, zum Aufstellort, zu Leitungswegen, zum Zählerschrank, zu Schornstein- oder Abgasanlagen, zu baulichen Gegebenheiten sowie zu behördlichen oder förderrechtlichen Anforderungen.
- Stellt sich im Rahmen der technischen Prüfung heraus, dass die Leistung technisch unmöglich, rechtlich unzulässig, wirtschaftlich unzumutbar oder nur mit erheblichem Mehraufwand ausführbar ist, ist Wärmepunkt berechtigt, dem Kunden ein angepasstes Angebot zu unterbreiten oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet, soweit ihnen keine bereits erbrachten Leistungen gegenüberstehen.
- Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von Wärmepunkt gespeichert und dem Kunden in Textform, insbesondere per E-Mail oder Post, zur Verfügung gestellt.
§ 4 Leistungsumfang
- Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich die im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vertragsunterlagen ausdrücklich beschriebenen Lieferungen und Leistungen.
- Zum Leistungsumfang können, soweit vereinbart, insbesondere gehören:
- Beratung und technische Auslegung der Heizungsanlage,
- Lieferung der vereinbarten Komponenten,
- Demontage vorhandener Anlagenteile, soweit ausdrücklich vereinbart,
- Montage und Installation der neuen Heizungsanlage,
- hydraulische Einbindung, Anschlussarbeiten und Inbetriebnahme,
- Einweisung des Kunden in Bedienung und Grundfunktionen,
- Übergabe von Anlagendokumentation, soweit verfügbar und geschuldet,
- Unterstützung bei Förderanträgen oder Abstimmung mit Dritten, soweit ausdrücklich vereinbart.
- Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Hierzu können insbesondere gehören:
- statische Prüfungen,
- Kernbohrungen, Wanddurchbrüche oder Brandschutzmaßnahmen, soweit nicht vereinbart,
- Elektroarbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs,
- Dach-, Maurer-, Maler-, Fliesen-, Trockenbau- oder Erdarbeiten,
- Schornsteinsanierung oder Abgasanlagenanpassung, soweit nicht vereinbart,
- Entsorgung schadstoffbelasteter Stoffe, insbesondere Asbest,
- behördliche Genehmigungen, sofern diese nicht ausdrücklich übernommen wurden.
- Soweit vereinbart, unterstützt Wärmepunkt den Kunden bei der Beantragung von Fördermitteln, insbesondere nach einschlägigen Programmen von BAFA, KfW, BEG oder Landesprogrammen. Eine Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln wird nicht geschuldet.
- Abweichungen in Material, Farbgebung, Bauform, Typenbezeichnung oder Hersteller einzelner Komponenten bleiben vorbehalten, soweit sie handelsüblich sind, die vereinbarte Funktion und Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
- Wärmepunkt ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer, Kooperationspartner oder Fachbetriebe erbringen zu lassen. Wärmepunkt bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt folgender Zahlungsplan:
- 30 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss und Auftragsbestätigung,
- 60 % bei Anlieferung wesentlicher Materialien oder bei Beginn der Montagearbeiten,
- 10 % nach Abnahme der Leistung oder nach Inbetriebnahme, sofern keine wesentlichen Mängel bestehen.
- Abweichende Zahlungspläne können im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbart werden. Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu Abschlagszahlungen und Verbraucherbauverträgen, unberührt.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Wärmepunkt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern betragen diese 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
- Wärmepunkt ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungsausführung bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzuhalten, sofern dies gesetzlich zulässig ist und dem Kunden zuvor eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt wurde.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder mit der Forderung von Wärmepunkt synallagmatisch verbunden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Wird eine Finanzierung über einen externen Finanzierungspartner vermittelt, kommt der Finanzierungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner zustande. Wärmepunkt wird nicht Vertragspartner des Finanzierungsvertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 6 Ausführungsfristen und Termine
- Liefer- und Ausführungstermine werden individuell vereinbart oder in der Auftragsbestätigung genannt. Soweit Termine nicht ausdrücklich als verbindliche Fixtermine bezeichnet sind, handelt es sich um unverbindliche Zieltermine.
- Die Einhaltung von Ausführungsfristen setzt voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig nachkommt, insbesondere erforderliche Unterlagen, Informationen, Zugänge, Genehmigungen und Freigaben bereitstellt.
- Verzögerungen, die durch Umstände entstehen, die Wärmepunkt nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Materialmangel, Energie- oder Rohstoffmangel, außergewöhnliche Witterung, Krankheit von Fachpersonal, Verzögerungen bei Vorlieferanten, Verzögerungen bei Netzbetreibern, Schornsteinfegern, Behörden oder Förderstellen.
- Wärmepunkt wird den Kunden über wesentliche Verzögerungen informieren, sobald diese erkennbar sind.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Planung, Lieferung und Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
- Hierzu zählen insbesondere:
- Angaben zum Gebäude und zur vorhandenen Heizungsanlage,
- Energieverbrauchsdaten und vorhandene Rechnungen,
- Informationen zu Heizflächen, Heizkörpern, Fußbodenheizung und Warmwasserbereitung,
- Grundrisse, Pläne, Fotos und technische Unterlagen, soweit vorhanden,
- Angaben zu Eigentumsverhältnissen,
- bei Miet- oder Gemeinschaftseigentum die erforderlichen Zustimmungen,
- Informationen zu Denkmalschutz, Brandschutz, Schornstein, Genehmigungen oder sonstigen Beschränkungen.
- Der Kunde stellt sicher, dass am Ausführungstag freier und sicherer Zugang zu allen relevanten Bereichen besteht, insbesondere zum Heizraum, Keller, Technikraum, Hausanschlussraum, Zählerschrank, Leitungswegen, Außengerät-Standort, Dachboden, Schornstein und sonstigen Montagebereichen.
- Der Kunde sorgt dafür, dass notwendige Arbeitsflächen frei geräumt sind, Parkmöglichkeiten für Montagefahrzeuge zur Verfügung stehen und vorhandene Strom- und Wasseranschlüsse genutzt werden können.
- Soweit bauliche Vorarbeiten, Genehmigungen, Freigaben oder Leistungen Dritter erforderlich sind und diese nicht ausdrücklich von Wärmepunkt übernommen wurden, hat der Kunde diese rechtzeitig auf eigene Kosten zu veranlassen.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, ist Wärmepunkt berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Hierzu können insbesondere Leerfahrten, Wartezeiten, zusätzliche Arbeitsstunden, Lagerkosten, Stornogebühren oder erneute Terminierungen gehören.
§ 8 Montage, Inbetriebnahme und Abnahme
- Die Montage erfolgt durch Wärmepunkt, eigene Mitarbeitende oder qualifizierte Fachpartner nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen technischen Vorschriften.
- Nach Fertigstellung erfolgt, soweit technisch möglich und vereinbart, die Inbetriebnahme der Anlage sowie eine Einweisung des Kunden in die Grundfunktionen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
- Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. In das Protokoll können etwaige Mängel, Restarbeiten oder Hinweise aufgenommen werden.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Unwesentliche Mängel werden von Wärmepunkt innerhalb angemessener Frist beseitigt.
- Verweigert der Kunde die Abnahme ohne berechtigten Grund oder nutzt er die Anlage bestimmungsgemäß, insbesondere durch Betrieb der Heizungsanlage, Warmwasserbereitung oder Regelungstechnik, gilt die Leistung nach Ablauf einer angemessenen Frist als abgenommen, sofern Wärmepunkt den Kunden zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 9 Gefahrübergang
- Bei reinen Lieferverträgen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Kunden über.
- Bei Werkleistungen, insbesondere bei Montage- und Installationsleistungen, geht die Gefahr grundsätzlich mit Abnahme der Leistung auf den Kunden über.
- Gerät der Kunde mit der Annahme der Leistung oder Lieferung in Verzug, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleiben die gelieferten Waren und Komponenten Eigentum von Wärmepunkt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Diebstahl, Feuer, Wasser, Frost und sonstigen Risiken zu schützen.
- Der Kunde darf Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
- Werden Komponenten fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden, gelten die gesetzlichen Regelungen. Soweit der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erlischt, bleiben gesetzliche oder vertragliche Sicherungsrechte von Wärmepunkt unberührt, soweit diese wirksam vereinbart werden können.
§ 11 Gewährleistung und Mängelhaftung
- Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Werkleistungen an einem Bauwerk oder bei Leistungen, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, können längere gesetzliche Fristen gelten.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferungen neuer Sachen 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig. Für Bauwerksleistungen und zwingende gesetzliche Haftungstatbestände gelten die gesetzlichen Fristen.
- Der Kunde hat Mängel nach Entdeckung unverzüglich in Textform mitzuteilen und den Mangel nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Unternehmern gilt ergänzend § 377 HGB, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.
- Wärmepunkt ist berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Kunde hat Wärmepunkt die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert der Kunde den Zugang oder die Mitwirkung, kann Wärmepunkt hierdurch entstehende Mehrkosten geltend machen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder wird sie von Wärmepunkt ernsthaft und endgültig verweigert, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
- Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei Schäden oder Funktionsstörungen, die verursacht wurden durch:
- unsachgemäße Bedienung oder Wartung,
- Eingriffe Dritter ohne Zustimmung von Wärmepunkt,
- ungeeignete Betriebsbedingungen,
- Frost, Überspannung, Blitzschlag, Feuer, Wasser, Korrosion oder äußere Gewalt,
- Verschleißteile und natürlichen Verschleiß,
- Veränderungen an der Anlage durch den Kunden oder Dritte,
- unterlassene Wartung, soweit diese für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist.
- Herstellergarantien bestehen ausschließlich nach Maßgabe der Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Wärmepunkt schuldet keine eigene Garantie, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde.
§ 12 Wartung, Betrieb und Kundendienst
- Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage nach Übergabe und Abnahme verantwortlich.
- Der Kunde hat Bedienungs-, Wartungs- und Pflegehinweise von Wärmepunkt und der Hersteller zu beachten.
- Soweit regelmäßige Wartungen für den sicheren, effizienten oder garantieerhaltenden Betrieb erforderlich sind, obliegt deren Beauftragung dem Kunden, sofern kein gesonderter Wartungsvertrag mit Wärmepunkt geschlossen wurde.
- Wartungs-, Service- oder Notdiensteinsätze außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung sind gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 13 Fördermittel und Energieberatung
- Wärmepunkt kann den Kunden zu Fördermöglichkeiten beraten und bei der Antragstellung unterstützen, soweit dies individuell vereinbart ist.
- Eine Förderzusage, Förderhöhe, Auszahlung oder Anerkennung bestimmter Maßnahmen wird von Wärmepunkt nicht garantiert. Maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungen und Entscheidungen der jeweiligen Fördermittelgeber.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, Wärmepunkt alle für die Antragstellung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Förderanträge müssen häufig vor Auftragserteilung, Maßnahmenbeginn oder Vertragsschluss gestellt werden. Beauftragt der Kunde Wärmepunkt zu spät oder beginnt die Maßnahme vor Erfüllung der Fördervoraussetzungen, kann die Förderfähigkeit entfallen. Für nicht bewilligte oder entfallene Fördermittel haftet Wärmepunkt nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
- Energieeinsparungen, Jahresarbeitszahlen, Heizkostenersparnisse oder sonstige Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind Prognosen auf Basis der zum Zeitpunkt der Berechnung verfügbaren Daten. Eine bestimmte Einsparung oder Effizienz wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurde.
§ 14 Finanzierung
- Soweit Wärmepunkt Finanzierungsmöglichkeiten vermittelt oder dem Kunden Informationen zu Finanzierungspartnern zur Verfügung stellt, kommt ein Finanzierungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande.
- Wärmepunkt übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung einer Finanzierung, die Konditionen, die Bonitätsentscheidung oder die rechtzeitige Auszahlung durch den Finanzierungspartner.
- Wird die Finanzierung nicht bewilligt oder nicht ausgezahlt, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, sofern nicht ausdrücklich eine aufschiebende Bedingung vereinbart wurde.
§ 15 Haftung
- Wärmepunkt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Wärmepunkt, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Wärmepunkt haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet Wärmepunkt der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung von Wärmepunkt ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von Wärmepunkt.
- Wärmepunkt haftet nicht für Verzögerungen, Schäden oder Mehrkosten, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, fehlenden Genehmigungen, fehlenden Zustimmungen Dritter, baulichen Mängeln, ungeeigneten Vorleistungen oder Eingriffen Dritter beruhen.
- Für bestimmte Energieeinsparungen, Fördermittel, Betriebskostenreduzierungen oder Effizienzwerte übernimmt Wärmepunkt keine Garantie, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen, sofern Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Wärmepunkt Heizungstechnik GmbH
Bismarckstraße 100
41061 Mönchengladbach
E-Mail: widerruf@waermepunktgmbh.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren
Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Widerrufserklärung bei
uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass wir während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren, bereits
erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen
Leistungen entspricht.
Hinweis
Das Widerrufsrecht besteht nur, soweit es gesetzlich vorgesehen ist, insbesondere bei
Fernabsatzverträgen, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder
Verbraucherbauverträgen. Bei Verträgen, die ausschließlich in den Geschäftsräumen von
Wärmepunkt geschlossen werden, besteht ein Widerrufsrecht nur, wenn es gesetzlich
angeordnet oder ausdrücklich vertraglich eingeräumt wurde.
§ 17 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück an:
Wärmepunkt Heizungstechnik GmbH
Bismarckstraße 100
41061 Mönchengladbach
E-Mail: widerruf@waermepunktgmbh.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
folgender Waren und/oder die Erbringung folgender Dienstleistungen: ____________________
Bestellt am / Vertrag geschlossen am: ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
§ 18 Datenschutz
- Wärmepunkt verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
- Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kundenkommunikation, Fördermittelabwicklung, Gewährleistung, Wartung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Wärmepunkt.
§ 19 Streitbeilegung
- Wärmepunkt ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
- Gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Wärmepunkt, soweit gesetzlich zulässig.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.